Warum wählen gehen? - Zehn gute Gründe!

Drucken
Veröffentlicht am Sonntag, 25. Mai 2014

1.    Weil es unser Recht ist!

Eine Demokratie ohne Wahlen gibt es nicht, weil nur das Volk seine Vertreter entsenden kann. Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland – ein unabänderlicher Bestandteil unserer Staatsordnung – garantiert die Demokratie und ist letztlich Grundlage dafür, dass jeder Wahlberechtigte aktiv an der Demokratie mitwirken kann. In vielen Ländern ist dies keine Selbstverständlichkeit. Jeder sollte daher das Recht der Mitbestimmung über die Volksvertreter nutzen.

2.    Weil Demokratie nicht ohne Wähler funktioniert!

Wenn alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, muss das Volk auch mithelfen, die entsprechenden Vertretungen zu wählen. Jeder Wahlberechtigte kann sich dabei – sofern er die Voraussetzungen erfüllt – sowohl aktiv (wählen gehen) als auch passiv (sich wählen lassen) einbringen. Sinnbild der Demokratie ist Vielfalt – Vielfalt an thematischen Schwerpunkten, an Ideen und auch Meinungen. Eine Demokratie funktioniert nur, wenn das Volk in den gewählten Vertretungen gut repräsentiert wird – und dabei zählt die Stimme eines jeden!

3.    Weil Wahlverweigerung gar nichts nützt!

„Ich übe mit einer Wahlverweigerung Protest“ – so oder so ähnlich hört man es hier und da. Doch welche Protestbotschaft trägt denn die Wahlverweigerung eigentlich? Bin ich mit allem zufrieden, ist also ein Wechsel nicht nötig? Bin ich mit allem unzufrieden und alles muss sich ändern? Kann mich keiner mit seinen politischen Themen vertreten und gehe ich daher nicht zur Wahl? Ein altes Sprichwort sag: „Wer die Wahl hat, hat die Qual“. Das stimmt wohl. Doch was hat der, der gar keine Wahl hat oder besser gesagt, sein Wahlrecht nicht ausübt? Jeder, der nicht zur Wahl geht, fundamentiert seinen Unmut, weil er nichts dafür tut, dass seine Schwerpunkte in der Volksvertretung repräsentiert werden.

4.    Weil jede Stimme zählt!

In der Bundesrepublik Deutschland ist bei Wahlen jede Stimme gleich viel wert, schließlich soll die Bevölkerung in der Vertretung auch in seiner Gesamtheit gut repräsentiert sein. Das ist nur möglich, wenn jeder Wahlberechtigte seine Stimme auch abgibt. Auch wenn die eigene Stimme nicht wahlentscheidend sein wird, trägt jede einzelne Stimme doch dazu bei, einem Kandidaten oder einer Partei bzw. Wählergruppe einen bestimmten Zuspruch zu verschaffen und so ein repräsentatives Bild der Gesamtbevölkerung zu formen. Geht einer nicht zur Wahl, fällt das sicher im Gesamtergebnis nicht wirklich ins Gewicht, doch jede nicht abgegebene Stimme senkt die Legitimierung der Volksvertreter.

5.    Weil nur vertreten werden kann, wer einen Vertreter wählt!

Wer sonst, wenn nicht ich, soll denn bestimmen, wer für mich in der Volksvertretung spricht? Oder anders gesagt: Wenn ich mir keinen Vertreter wähle, werde ich auch nicht vertreten. Wenn ich nicht selbst kandidiere, mich also nicht selbst aktiv für die Umsetzung meiner politischen Ziele z.B. als Mitglied des Gemeinde-/Stadtrats oder als Bürgermeister eintrete, bin ich gut beraten, meinen Repräsentanten mit zu bestimmen. Nutze ich diese Chance nicht, werden andere sie wahrnehmen.

6.    Weil man damit Verantwortung übernehmen kann!

Die Stimmabgabe von der Wahl heißt auch, Verantwortung zu übernehmen. Mit meiner Stimmabgabe trage ich selbst dazu bei, dass bestimmte politische Ziele (für mich) in Angriff genommen werden – zumindest dann, wenn der von mir favorisierte Kandidat auch die Mehrheit der Wähler hinter sich und seinen Ansichten vereinigen konnte. Ich habe dann einen anderen damit beauftragt, für mich meine Interessen wahrzunehmen.

7.    Weil man damit aktiv die Politik beeinflussen kann!

Mit meiner Stimme nehme ich Einfluss auf die Politik und die wiederum nimmt Einfluss auf wesentliche Fragen des Alltags. Ich bestimme also mit meiner Stimme die thematische Richtung, die mein Vertreter einschlägt. Meine Stimme repräsentiert also meine Meinung in der Politik. So kann ich allein schon durch meine Stimmabgabe die Politik aktiv beeinflussen.

8.    Weil andere entscheiden, wenn ich nicht wähle!

Werden Stimmen nicht abgegeben, gehen sie im Gesamtbild verloren. Gehe ich also nicht wählen, werden andere entscheiden, wer mich vertreten soll. Dem dann getroffenen Votum kann ich mich – zumindest für die Wahlperiode – nicht entziehen. Wenn ich selbst entscheiden will, wer mich vertritt, muss ich zur Wahl gehen und meine Stimme abgeben.

9.    Weil auch ungültig gemachte Stimmen eine Aussage tragen!

Wenn ich tatsächlich – trotz allen politischen Wettbewerbs – bei den Wahlen für mich persönlich keine Wahlalternative sehe, sollte ich dennoch der Wahl nicht fern bleiben. Auch ein ungültig gemachter Stimmzettel ist eine in der Wahlbeteiligung enthaltene Stimme, also eine Wahlaussage. Selbstverständlich kann diese Form der Stimmabgabe das Wahlergebnis selbst weder positiv noch negativ beeinflussen, weil eine wertbare Kandidatenaussage fehlt.

Ein hoher Anteil an ungültig gemachten Stimmen setzt aber an die Politik ein symbolisches Signal – nämlich, dass die Parteien oder Kandidaten es scheinbar nicht schaffen, die breite Bevölkerung zu repräsentieren.

10.    Weil eine angemessene Wahlbeteiligung die Einführung einer Wahlpflicht auch dauerhaft verhindert!

Niemand darf in Deutschland zur Teilnahme an der Wahl gezwungen werden. Für manch einen ist das ein Widerspruch – ist doch die Demokratie selbst auf Wähler angewiesen. Sicherlich gilt die Stimmabgabe auch als Bürgerpflicht, doch ist es eine Frage der Freiheit, ob der Staat mich dazu zwingt, zur Wahlurne zu schreiten oder ich selbst aus freien Stücken und mit klaren eigenen Vorstellungen zur Wahl gehen kann.


Eine dauerhaft niedrige Wahlbeteiligung wird all denen Recht geben, die ein reelles Abbild der Bevölkerung in den Vertretungen nicht mehr als gewährleistet sehen und die Einführung einer Wahlpflicht fordern, um genau diese Repräsentation des Volkes sicherzustellen. Lassen wir es nicht dazu kommen, uns selbst die Freiheit beschneiden zu lassen.

Fit gemacht für die Kommunalpolitik

Drucken
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. März 2014

Am vergangenen Samstag, 22. März 2013, nutzten 26 Teilnehmer die Möglichkeit, sich inhaltlich auf ein kommunales Mandat vorzubereiten. Zu der Schulung eingeladen hatte der Kommunalpolitische Ring Altenburger Land e.V. (KORA). Das Schulungsangebot beschäftigte sich mit grundlegenden Fragen der Kommunalpolitik, so z. B. den Rechten und Pflichten der Gemeindeorgane, der Aufgabenverteilung, den Inhalten von Geschäftsordnungen oder der Aufwandsentschädigung. So war auch für jedes angestrebte Mandat etwas dabei: egal ob Gemeinde- oder Stadtrat, Kreistag oder die Mitwirkung in einem Ortsteilrat.

Das dreistündige Seminar wurde von einem umfangreichen Schulungsmaterial begleitet, welches die Teilnehmer erhielten. Wie bei den bisherigen Schulungsangeboten von KORA wurde auch diesmal keine Teilnahmegebühr erhoben. Lediglich für das 49-seitige Begleitmaterial erhob der seit vier Jahren bestehende Verein einen Unkostenbeitrag in Höhe von fünf Euro, um die Druckkosten zu decken.

Gemeinsam mit den umfassenden Schulungsangeboten im Rahmen der Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen sowie dem Jugendwahlprojekt in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Altenburger Land und der Kontaktstelle mobile Jugendarbeit der Stadt Altenburg hat der Verein mit dem Seminar vom vergangenen Wochenende seinen thematischen Schwerpunkt vielfältig umgesetzt und kommt wegen der großen Nachfrage im Rahmen des Jugendwahl-Projekts inzwischen sogar an die Grenze der Leistungsfähigkeit.

Der Verein bedankt sich herzlich beim Innova Sozialwerk e.V. für die Bereitstellung des Schulungsraums und die Unterstützung.


Kommunalpolitischer Ring Altenburger Land
Vorstand

Copyright 2011 Kommunalpolitischer Ring Altenburger Land e.V. - Technische Unterstuetzung durch ossoftware.de - Powered by Joomla - Joomla templates 1.7 free by Hostgator